ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:

der energie- abc  für den Abschluss von Verträgen über die Lieferung von Waren und die Erbringung von Leistungen:

1) Geltungsbereich:

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend für Rechtsgeschäfte über die Lieferung, sowie die Erbringung von Leistungen durch die energie- abc  an deren Vertragspartner.
Festgehalten wird, dass personenbezogene Bezeichnungen Männer und Frauen gleichermaßen betreffen.

Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass die energie- abc zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen tätig wird und akzeptiert dieselben ausdrücklich für sämtliche Geschäfte mit der energie- abc.

2) Angebote:

Der Vertragspartner der energie- abc verpflichtet sich, Angebote bzw. sonstige Unterlagen der energie- abc nicht an Dritte weiterzuleiten.

Festgehalten wird, dass alle Angebote auf unserer Website freibleibend und unverbindlich sind und ein Vertrag erst mit ausdrücklicher schriftlicher Annahme der Bestellung des Käufers durch die energie- abc bzw. durch tatsächliche Ausführung der vom Käufer bestellten Lieferung oder Leistung zustande kommt.
Die lose Bestätigung des Einlangens einer Bestellung durch die energie- abc bewirkt keine Annahme und dient ausschließlich der Information des Käufers.

3) Rücktritt vom Vertrag:

Hat ein Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes (kurz Konsument) seine Vertragserklärung nicht in den, von der energie- abc dauernd genutzten Räumlichkeiten oder auf einem Messestand abgegeben oder wurde die Geschäftsverbindung nicht durch den Konsumenten angebahnt oder sind vor Zustandekommen des Vertrages Besprechungen zwischen der energie- abc und dem Konsumenten vorausgegangen, so ist letzterer berechtigt, nach den Bestimmungen des KSchG. vom Vertragsanbot bis zum Zustandekommen des Vertrages zurückzutreten.
Nach Zustandekommen des Vertrages kann der Konsument noch binnen 1 Woche vom Vertrag zurück treten. Diese Frist beginnt frühestens ab Zustandekommen des Vertrages, je nach vorliegen der Voraussetzungen des KschG.
Die Rücktrittserklärung bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und ist an die energie- abc zu richten.

Von Verträgen, welche im Fernabsatz geschlossenen wurden bzw. von Vertragserklärungen die im Fernabsatz abgegeben werden können Konsumenten binnen 7 Tagen zurücktreten.
Die Kosten die sich einem derartigen Rücktritt des Verbrauchers ergeben sind vom Verbraucher zu tragen.
Im Falle eines derartigen Rücktrittes durch den Verbraucher hat der Selbe sämtliche empfangenen Leistungen zurückzustellen und über dies der energie- abc sämtliche Kosten und Auslagen zu ersetzen, die der Selben daraus entstanden sind, dass sie vereinbarungsgemäß mit der Ausführung des abgeschlossenen Auftrages begonnen hat. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

Abgesehen vom Rücktrittsrecht nach KschG kann der Vertragspartner bei einem Liefer- oder Leistungsverzug der energie- abc vom Vertrag zurücktreten.
Die darüber hinaus gehende Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist allerdings nur bei grobem Verschulden der energie- abc möglich.


4) Preise:

Die Preise ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis, den Preislisten, sowie den Angeboten der energie- abc.
Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, jedoch zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung, sowie sonstiger Abgaben.
Die Verrechnung erfolgt in EUR. Die Preise gelten bis auf Wiederruf.

5) Zahlung:

Soweit keine anders lautenden Zahlungsbedingungen vereinbart werden, ist der Gesamtbetrag der Ware bzw. erbrachten Leistung binnen 14 Tagen ab Einlangen der Rechnung fällig.

Zahlungen sind ohne jeden Abzug an die energie- abc zu leisten.
Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem die energie- abc darüber verfügen kann.

Bei Zahlungsverzug werden ab dem, der Fälligkeit folgenden Tag Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a. verrechnet.
Darüberhinaus ist der Besteller verpflichtet, die Kosten für weitere Mahnungen bzw. auch der Betreibung oder Einbringlichmachung der Forderung zu bezahlen.

Erlangt die energie- abc nach Abschluss des Vertrages Kenntnis über die mangelnde Zahlungsfähigkeit des Bestellers bzw. auch dessen schlechter wirtschaftlicher Lage, so ist sie berechtigt, alle erbrachten Leistungen sofort in Rechnung und fällig zu stellen bzw. die Fortführung der noch ausstehenden Arbeiten und Lieferung von Waren von dem Erlag entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen.

6) Ausführung der Leistung

Der Besteller hat seinerseits alles zu unternehmen, dass die Firma energie- abc die vereinbarten Leistungen ungehindert und fristgerecht erbringen kann.
Die für die Leistungsausführung einschließlich eines allfälligen Probebetriebes notwendige Energie ist vom Besteller kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Für die Lieferung von Waren bzw. Erbringung von Leistungen gilt zunächst die ausdrücklich getroffene Vereinbarung.
Existiert eine Solche nicht, so gibt eine angemessene Frist für die Vertragserfüllung als vereinbart.

Wurde eine Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware spätestens 6 Monate nach Vertragsabschluß als abgerufen.

Durch unvorhersehbare bzw. vom Willen der Vertragspartner unabhängige Ereignisse wie bspw. die diversen Fälle höherer Gewalt verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer des jeweiligen Ereignisses.
Dies gilt auch für Fälle, wo derartige Umstände bei allfälligen Drittfirmen derer sich die energie- abc bedient, eingetreten sind.

7) Gefahrenübergang:

Gefahr und Zufall gehen mit dem Abgang der Warenlieferung ab Lager- unabhängig von den Zahlungsmodalitäten und Transportvereinbarungen- auf den Vertragspartner der energie- abc über. Die Gefahr für eine Leistung geht mit ihrer Erbringung auf den Besteller über, sofern nicht zwingende Gesetze gegenteiliges vorschreiben.

8) Gewährleistung:

Auf die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des ABGB, UGB und insbesondere KSchG wird ausdrücklich verwiesen.

Für Konsumenten wird festgehalten, dass neben einer allfälligen Garantie auch die gesetzliche Gewährleistung besteht.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind allerdings diejenigen Schäden, die aus einer, nicht von der energie- abc bewirkten Vorgangsweise resultieren, wie beispielsweise aus der Montage einer Drittfirma, aus einem Verstoß gegen Bedienungserfordernisse oder aus der nicht Beachtung von Benutzungsbedingungen, der Überanspruchung von Teilen, der Verwendung ungeeigneter Materialien und dergleichen resultieren.
Dies gilt ebenso für Schäden, die auf ein, vom Besteller beigestelltes ungeeignetes oder schadhaftes Material zurückzuführen sind.
Die energie- abc haftet auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, auf Fälle höherer Gewalt (Blitzeinwirkung oder ähnliches) oder natürliche Verschleißerscheinungen zurückzuführen sind.

9) Haftung:

Die energie- abc haftet nach den allgemeinen schadenersatzrechtlichen Vorschriften.
Sofern die Haftung von einem Verschulden abhängig ist, wird- mit Ausnahme bei Personenschäden- nur für Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet, jedoch eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die erbrachten Leistungen und gelieferten Waren bieten nur jene Sicherheit, die aufgrund von Zulassungsvorschriften Bedienungs- und Betriebsanleitungen oder sonstigen Vorschriften ausdrücklich zugesagt werden.

10) Eigentumsvorbehalt:

Alle gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages zzgl. Zinsen und Kosten im Eigentum der energie- abc.

11) Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht:

Der Besteller haftet für die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der von Ihm beigestellten Unterlagen und Materialien und hält die energie- abc diesbezüglich auch bei Inanspruchnahme durch Dritte schad- und klaglos.
Sämtliche zur Verfügung gestellten Unterlagen, wie bspw. Ausführungsunterlagen, Musterprospekte und ähnliches bleiben stets geistiges Eigentum der energie- abc  und verpflichtet sich der Besteller diese nur für die Handhabe der erhaltenen Waren zu verwenden und sie jedenfalls nicht an Dritte weiterzuleiten.

12) Allgemeines:

Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
Der Besteller ist jedenfalls nicht berechtigt mit Forderungen die er gegen die energie- abc hat aufzurechnen, sofern sie in keinem rechtlichen Zusammenhang damit stehen.
Sollte eine der angeführten Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

Die energie- abc ist ermächtigt, sämtliche ihrer vertraglichen Rechte und Pflichten bei Schuldbefreiender Wirkung an einen Dritten zu überbinden und haftet in derartigen Fällen nur für ein Auswahlverschulden.
Im Anwendungsbereich des KSchG ist festzuhalten, dass die energie- abc auf eigenes Risiko ermächtigt ist, Dritte mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen zu beauftragen.

Der Besteller verpflichtet sich, jegliche Änderungen seiner Anschrift bzw. sonstigen relevanten Daten der energie- abc bekannt zugeben. Andernfalls gelten Schriftstücke dem Besteller als zugestellt, wenn sie an die von ihm zuletzt genannte Anschrift gesandt wurden.

13) Gerichtsstandvereinbarung

Als Gerichtsstand wird bei Verträgen, welche nicht mit Konsumenten abgeschlossen werden, ausschließlich das, für die Stadt Wels sachlich zuständige Gericht vereinbart.
Für sämtliche Verträge ist österreichisches Recht anzuwenden.

 

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